Generelles zum Genralstreik

 

Ein Generalstreik ist eine „Form des Arbeitskampfs, bei der alle oder die meisten Arbeitnehmer in Streik treten, um die gesamte Wirtschaft zum Stillstand zu bringen, meist in der Absicht, politischen Forderungen Nachdruck zu verleihen“, wie es das Gabler-Wirtschaftslexikon formuliert.

 

In der Bundesrepublik ist ein Generalstreik nicht vom Streikrecht abgedeckt und somit rechtswidrig, weil er politisch motiviert ist. Er ist zwar nicht verboten, aber durch einen Gerichtsentscheid von 1955 untersagt. Den Gewerkschaften würden massive Schadensersatzforderungen drohen.

 

2153b93748951364c27145a699e7c84eDer damalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Hans Carl Nipperdey, setzte sich damit gegen die Gewerkschaften durch. Er war übrigens vorher bei den Nazis aktiv und beteiligte sich als Jurist an den faschistischen Kriegs- und Okkupationsstrategien. Der erfolgreichste Generalstreik der deutschen Arbeiterbewegung richtete sich 1920 gegen einen rechtsgerichteten Putsch gegen die Weimarer Republik – die Vorläufer der Faschisten scheiterten an der Einheit der Arbeiterbewegung

Hitler wäre wohl auch nur mit einem Generalstreik zu verhindern gewesen. Ist es ein Zufall, dass die Bundesrepublik  in Deutschland (BRiD) diese Kampfform der Arbeiter untersagt?

 

 

Was passiert bei einem Generalstreik?

 

Wir sehen es ganz aktuell in Griechenland, denn dort wird gerade massiv gestreikt und es geht so gut wie nichts mehr in dem Land. Fast alle Berufsgruppen protestieren gegen neue Reformen und Kürzungen in Griechenland. Demonstrationen und Streiks sollen das Land lahmlegen. Es ist eine weitere Kraftprobe für die Regierung von Ministerpräsident Tsipras.

 

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Aus Protest gegen eine geplante Rentenreform und Steuererhöhungen legen die griechischen Gewerkschaften das Land mit einem Generalstreik lahm. Es soll eine der größten Aktionen seit Jahren werden. Ministerpräsident Alexis Tsipras warnte wiederholt: Ohne Reformen könnten bald keine Renten mehr ausgezahlt werden. Fast alle Berufsgruppen wollen sich an den Streiks beteiligen. Es sei einfacher zu sagen, „wer nicht streikt, als wer streikt“, hieß es in Zeitungen.

 

Die Polizei befürchtet Ausschreitungen. In Athen und anderen Städten sind Demonstrationen geplant. Autonome könnten – wie bereits mehrmals in den vergangenen Jahren – versuchen, die Kundgebungen ins Chaos zu stürzen. Grund für die Streikwelle: Die Pläne der Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras sehen unter anderem Kürzungen von neuen Renten um durchschnittlich 15 Prozent und erhebliche Einbußen auch bei den Landwirten vor. Die Freischaffenden werden ebenfalls zur Kasse gebeten.

 

Ministerien machen dicht, Schulen öffnen nicht, Fähren laufen nicht aus, Züge stehen still. Im Nahverkehr soll es mehrstündige Arbeitsniederlegungen geben. Ärzte in staatlichen Krankenhäusern wollen nur Notfälle behandeln. Auch die meisten Apotheken sollen geschlossen bleiben, ebenso wie Läden. Wegen eines Streiks der Rechtsanwälte stellen zudem die Gerichte den Betrieb vorübergehend ein.

 

Griechenland wird seit Tagen von Protesten erschüttert. Landwirte blockieren wichtige Straßenverbindungen und Grenzübergänge seit mehr als zehn Tagen. Heute wollen sich nun auch Tankwarte, Ingenieure und Prokuristen, Verwaltungsangestellte und die Beschäftigten der Müllabfuhr am Ausstand beteiligen. Auch die Taxifahrer wollen streiken. Einige Inlandsflüge zu kleineren Inseln fallen aus, internationale Verbindungen sollen nicht betroffen sein.

 

Generalstreik in Griechenland

 

 

Wie sieht es bei uns in Deutschland aus?

 

Es ist definitiv ein Generalstreik erlaubt. Die einzige Ausnahme folgt aus Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieser Passus, der einen Generalstreik zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässt, wurde auch in Erinnerung an die erfolgreiche Niederschlagung des Kapp-Putsches 1920 durch eine solche Maßnahme in das Grundgesetz eingefügt.

Laut Prof. Schachtschneider ist dieser Fall eingetreten. Mal sehen, wann die Gewerkschaften aufwachen.

 

 

Originalaufnahmen des Generalstreiks in 1919 aus Berlin

 

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